für Ihren expert Technikschutz nach Tarif Gold oder Platin
Expert (Versicherungsnehmerin) hat zugunsten ihrer Kunden mit der ERGO Direkt Versicherung AG (Versicherer, wir) den im Folgenden beschriebenen Versicherungsschutz vereinbart. Mit der Anmeldung zum Versicherungsschutz haben Sie im Rahmen des Versicherungsvertrags und nach Maßgabe der nachfolgenden Leistungsbeschreibung einen eigenen Anspruch gegenüber dem Versicherer.
Informationen über den Versicherer
1 Wer sind wir und wie können Sie uns erreichen?
ERGO Direkt Versicherung AG,
Karl-Martell-Str. 60,
90344 Nürnberg,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand:
Karsten Crede (Vorsitzender),
Richard Bader, Christine Voß.
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Mark Klein
Sitz der Gesellschaft: Fürth, eingetragen beim Amtsgericht Fürth unter der Handelsregisternummer HRB 2934.
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist das Betreiben von Kfz-, Haftpflicht-, Sach- und Unfallversicherungen.
2 An wen können Sie sich wenden?
Einen Schadenfall können Sie direkt in Ihrer expert Filiale melden oder Sie wenden sich direkt an unseren Schaden-Service:
E-Mail: reparatur@ergo.de
Telefon: 0800 /325 1112
Bei Fragen zum Vertrag oder anderen Mitteilungen wenden Sie sich an unseren Kunden-Service:
E-Mail: kundenservice.sach@ergo.de
Telefon: 0800 / 444 1000
Leistungsbeschreibung für Ihren expert Technikschutz nach Tarif Gold oder Platin
3 Was ist versichert?
Versichert ist das in Ihrem Kaufbeleg benannte
• technische Gerät aus dem Haushalts-, Unterhaltungs- oder Kommunikationsbereich (ausgenommen Mobiltelefone) bzw.
• Mobiltelefon (Handy oder Smartphone)
sowie das beim Kauf mitgelieferte Originalzubehör (versichertes Gerät).
Versicherbar sind ausschließlich Neugeräte für den privaten Gebrauch. Geräte, die gewerblich genutzt werden, sind nicht versicherbar. Ist eine Versicherbarkeit nicht bzw. nicht mehr gegeben (z. B. durch nachträgliche gewerbliche Nutzung des versicherten Geräts), besteht kein bzw. entfällt der Versicherungsschutz.
Wird das versicherte Gerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder einer Garantie durch den Hersteller oder Händler durch ein neues Gerät gleicher Art und Güte ersetzt, geht der Versicherungsschutz auf das neue Gerät über.
Den expert Technikschutz können Sie innerhalb von 7 Tagen ab Kaufdatum des Geräts in einer expert Filiale oder im expert Onlineshop abschließen.
Für Mobiltelefone (Handys und Smartphones) können Sie einen Versicherungsschutz von 12, 24 oder 36 Monaten wählen.
Für technische Geräte (ausgenommen sind Mobiltelefone) können Sie einen Versicherungsschutz von 36 oder 60 Monaten wählen.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
4 Welche Leistungen erhalten Sie?
Im Versicherungsfall übernehmen wir die Leistungen im Rahmen des von Ihnen gewählten Versicherungsschutzes nach Tarif
• Gold oder
• Platin.
Soweit Sie für Ihren Geräteschaden Leistungen aus einer anderen Versicherung bzw. aus Garantie oder gesetzlicher Gewährleistung beanspruchen können, besteht aus dem expert Technikschutz kein Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz nach Tarif Gold
Wir übernehmen die Kosten für notwendige Reparaturen zur Wiederherstellung des früheren, betriebsbereiten Zustandes. Dies gilt für Reparaturen aufgrund von
• Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehlern (nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist),
• Brand, Explosion, Implosion,
• Handhabungs- oder Bedienungsfehler,
• Fall-, Bruch-, Sturz- oder Unfallschäden,
• Blitzschlag, Überspannung, Kurzschluss,
• Glimmen, Ruß und Feuerlöschung
• Wasser-, Feuchtigkeits- oder Überschwemmungsschäden,
sofern dadurch das versicherte Gerät beschädigt wird und seine Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist (versichertes Ereignis).
Im Versicherungsfall übernehmen wir die Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwerts. Im Totalschadenfall erhalten Sie nach unserer Wahl einen expert-Gutschein in Höhe des Zeitwerts oder ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte.
Ist der Versicherungsfall eingetreten und benötigen Sie während der Reparaturdauer ein Leihgerät, übernehmen wir hierfür die Kosten in Höhe von bis zu 40 EUR.
Handelt es sich beim versicherten Gerät um ein Gefrier- oder Kühlgerät bzw. um eine Waschmaschine oder einen Trockner übernehmen wir auch die Kosten für Schäden am Gefriergut bzw. an der Wäsche in Höhe von bis zu maximal 300 EUR je Schaden, wenn der Schaden aufgrund des Eintritts eines versicherten Ereignisses entstanden ist.
Versicherungsschutz nach Tarif Platin
Sie erhalten die Leistungen aus dem Tarif Gold.
Darüber hinaus leisten wir im Tarif Platin auch bei Verschleiß, sofern dadurch die Funktionsfähigkeit des versicherten Gerätes beeinträchtigt ist. Versichert ist auch der Verschleiß von Original-Akkus, die mit dem versicherten Gerät vom Hersteller ausgeliefert wurden. In diesem Fall, gilt die Funktionsfähigkeit dann als beeinträchtigt, wenn die Leistungsfähigkeit des Akkus weniger als 50 % der ursprünglichen Leistung beträgt.
Im Versicherungsfall übernehmen wir die Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwerts. Im Totalschadenfall erhalten Sie nach unserer Wahl einen expert-Gutschein in Höhe des Zeitwerts oder ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte.
Zusätzlich erhalten Sie bei Abhandenkommen Ihres versicherten Geräts nach unserer Wahl einen expert-Gutschein in Höhe des Zeitwerts oder ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte.
Ein Abhandenkommen liegt vor bei:
• Raub, Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl
nicht jedoch bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des versicherten Geräts.
4.1 Reparatur und Reparaturkosten
Die Reparatur wird durch einen Reparaturdienstleister von expert durchgeführt.
Die Reparaturkosten umfassen die Kosten für die Ersatzteile und den Arbeitslohn des Reparaturdienstleisters in der erforderlichen und tatsächlich angefallenen Höhe.
Bei Elektrogroßgeräten (z. B. Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergerät, Herd) übernehmen wir zusätzlich die anfallenden Fahrtkosten des Reparateurs.
Bei Kleingeräten (z. B. Mobiltelefone, Tablets, Notebooks) übernehmen wir zusätzlich die anfallenden Versandkosten. Stellt der Reparateur an einem eingesendeten Kleingerät einen Totalschaden fest, übernehmen wir die Entsorgung des Geräts und die Kosten der Entsorgung.
4.2 Totalschaden
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des versicherten Geräts übersteigen bzw. eine Reparatur nicht mehr möglich ist.
4.3 Zeitwert
Der Zeitwert beträgt
• im 1. Gerätejahr 90 Prozent,
• im 2. Gerätejahr 80 Prozent
• im 3. Gerätejahr 70 Prozent
• im 4. Gerätejahr 60 Prozent
• und ab dem 5. Gerätejahr 50 Prozent
des ursprünglichen Kaufpreises. Die Gerätejahre beziehen sich auf das Gerätealter ab Kauf des Gerätes.
Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist befindet sich Ihr versichertes Gerät im 3. Gerätejahr.
5 Was ist nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für:
• Schäden, die nicht die Funktionsfähigkeit des versicherten Geräts beeinträchtigen. Dies sind insbesondere Schrammen, Kratzer und Schäden an der Lackierung.
• Wenn ein Dritter (z. B. Hersteller oder Händler), aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsrechten
oder aus Vertragsverletzung haftet. Soweit die aus dieser Gerätschutzversicherung zu leistende Entschädigung den Haftungsanspruch gegenüber dem Dritten übersteigt, leisten wir jedoch die Differenzsumme.
• Serienschäden sowie Rückrufaktionen des Herstellers.
• Schäden infolge unsachgemäßer Verwahrung oder infolge Gebrauchs entgegen der Herstellerangaben.
• Verschleiß, z. B. an Akkus, Batterien und Gerätebestandteilen. Im Tarif Platin ist Verschleiß abweichend hiervon, unter den Voraussetzungen der Ziff. 4 „Versicherungsschutz nach Tarif Platin“, mitversichert.
• Schäden, die durch nicht fachgerechte Reparaturen, Eingriffe, nachträgliche Einbauten, Um- bzw. Aufrüstungen oder Reinigung entstanden sind.
• Schäden oder Störungen am versicherten Gerät, die durch Reinigung des Geräts behoben werden können (Verschmutzung, Verstopfung).
• Schäden, die nicht unmittelbar am versicherten Gerät entstehen (Folgeschäden).
• Schäden an oder durch Software, unsachgemäße Veränderung der Software, Programmierungsfehler, Computerviren sowie Schäden an externen Datenträgern.
• Schäden an nachgerüsteter bzw. neu angeschaffter, nicht im Originallieferumfang enthaltener Hardware.
• Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des versicherten Geräts.
• Schäden am versicherten Gerät, die von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Embargobestimmung
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
6 Was ist bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten? Welche Folgen hat die Verletzung dieser Obliegenheiten?
Ihre Obliegenheiten:
Ohne Ihre Mitwirkung können wir einen Leistungsfall nicht prüfen. Bitte beachten Sie folgende Obliegenheiten:
Sie müssen einen Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, bei uns melden. Reichen Sie uns hierfür die Rechnung bzw. den Lieferschein Ihres versicherten Geräts ein.
Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens sorgen und dabei unsere Weisungen befolgen.
Soweit möglich, ist uns jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Leistungspflicht oder des Leistungsumfangs erforderlich ist. Insbesondere müssen Sie uns auch bei Beschädigungen an Gefriergut oder Wäsche die Schäden durch entsprechende Belege oder Fotos nachweisen.
Ein beschädigtes Kleingerät muss an den von expert benannten Reparateur gesendet werden. Ein beschädigtes Großgerät müssen Sie zur Reparatur bzw. Abholung durch den Reparaturdienstleister bereithalten.
Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Raub, Diebstahl) müssen Sie unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzeigen. Die polizeiliche Bestätigung der Anzeige samt Angaben zum betroffenen versicherten Gerät ist uns vorzulegen.
Soweit für das versicherte Gerät aus einem anderen Vertrag (z. B. Hausratversicherung) Versicherungsschutz besteht, müssen Sie uns alle Informationen geben, die Ihnen über den anderen Vertrag bekannt sind.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherungsschutz vollständig oder teilweise entfallen.
Dabei gilt: Erfolgt die Obliegenheitsverletzung vorsätzlich, geht der Leistungsanspruch verloren.
Bei grob fahrlässiger Verletzung können wir die Leistung kürzen. Diese Kürzung richtet sich im Verhältnis nach der Schwere Ihres Verschuldens. Die Kürzung kann bis zur vollständigen Leistungsfreiheit führen. Wird die Obliegenheit nachweislich nicht grob fahrlässig verletzt, bleibt der Leistungsanspruch bestehen. Ist die Obliegenheitsverletzung weder für Eintritt oder Feststellung des Versicherungsfalls noch für Feststellung oder Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich, leisten wir. Dies müssen Sie uns nachweisen. Wir leisten auch, wenn wir Sie bei einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit nicht durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Bei arglistiger Obliegenheitsverletzung verlieren Sie den Leistungsanspruch in jedem Fall.
7 Wie werden die Leistungen erbracht?
Wird die Reparatur durch einen Reparaturdienstleister von expert erbracht gilt: Wir beauftragen in Ihrem Namen und Auftrag den Reparaturdienstleister. Sie treten Ihren Anspruch gegenüber uns an den Reparaturdienstleister ab. Wir zahlen dann die Reparaturkosten unmittelbar an diesen.
Bei einem Totalschaden des versicherten Geräts erhalten Sie nach unserer Wahl einen expert-Gutschein in Höhe des Zeitwerts oder ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte.
8 Welcher Beitrag ist zu zahlen? Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
Der Beitrag ist vom tatsächlich gezahlten Kaufpreis des versicherten Geräts, dem Tarif und der Laufzeit des Versicherungsschutzes abhängig. Der von Ihnen zu zahlende Beitrag ist in Ihrem Kaufbeleg angegeben.
Der zu zahlende Beitrag ist ein Einmalbeitrag. Der vereinbarte Einmalbeitrag wird sofort mit Zustandekommen des Vertrags fällig.
Bei verspäteter Beitragszahlung gilt:
Wird der vereinbarte Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir, solange der Beitrag unbezahlt ist, vom Vertrag zurücktreten. Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Ist der Einmalbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, besteht kein Anspruch auf die Leistung. Unsere Leistungspflicht besteht jedoch, wenn Sie die Nichtzahlung nachweislich nicht zu vertreten haben.
9 Welche Kosten fallen zusätzlich zum Beitrag an?
Bei der Anmeldung zum Versicherungsschutz und während des laufenden Versicherungsschutzes fallen bei uns keine Kosten an.
10 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz im Tarif Gold bzw. Platin beginnt mit Übergabe des versicherten Geräts an Sie, frühestens jedoch zu dem in Ihrem Kaufbeleg genannten Termin.
11 Wie lange läuft Ihr Versicherungsschutz? Können Sie den Versicherungsschutz vorzeitig beenden?
Die Laufzeit beträgt für Mobiltelefone wahlweise 12, 24 oder 36 Monate.
Die Laufzeit beträgt für technische Geräte (mit Ausnahme von Mobiltelefonen) wahlweise 36 oder 60 Monate.
Die Laufzeit Ihres Versicherungsschutzes können Sie Ihrem Kaufbeleg entnehmen. Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Haben Sie einen Versicherungsschutz von 60 Monaten vereinbart können Sie Ihren Versicherungsschutz mit einer Frist von einem Monat zum Ende des dritten oder vierten Jahres beenden.
Eine Kündigung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) möglich.
Auch nach Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie oder wir den Versicherungsschutz kündigen. Die Kündigung muss Ihnen oder uns innerhalb eines Monats nach Auszahlung oder Ablehnung der Leistung zugehen. Ihre Kündigung wird mit Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird. Unsere Kündigung beendet den Versicherungsschutz mit Monatsfrist.
Ihr Versicherungsschutz endet auch, wenn das versicherte Gerät einen Totalschaden erleidet, zerstört wird bzw. abhandenkommt.
Veräußern oder verschenken Sie das versicherte Gerät, geht der Versicherungsschutz mit dem Tag der Veräußerung bzw. Schenkung auf den Erwerber über. Wir können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat dem Erwerber gegenüber kündigen. Unser Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Veräußerung bzw. Schenkung ausgeübt wird. Der Erwerber kann den Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Sein Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach Erwerb oder Kenntnis vom Bestehen der Versicherung ausgeübt wird. Bitte teilen Sie uns daher mit, wenn Sie das versicherte Gerät veräußern oder verschenken.
12 Können Sie Ihren Antrag/Vertrag widerrufen?
Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
• der Versicherungsschein,
• die Vertragsbestimmungen,
einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,
• diese Belehrung,
• das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
• und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
jeweils in Textform zugegangen sind.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ERGO Direkt Versicherung AG, Karl-Martell-Str. 60, 90344 Nürnberg, Telefax: 0911/148 1534, E-Mail: kundenservice.sach@ergo.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um den anteiligen sich aus den Vertragsunterlagen ergebenden Betrag. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten.
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Abschnitt 2
Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
6. a) gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;
b) alle Kosten, die Ihnen für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden;
7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
11. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt;
14. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen;
16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
Ende der Widerrufsbelehrung
Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus, erstatten wir im Falle des wirksamen Widerrufs stets gezahlte Beiträge nicht nur anteilig, sondern vollständig. Dies gilt nicht, wenn wir bereits länger als drei Monate Versicherungsschutz gewährt oder bereits Leistungen erbracht haben.
13 Was gilt für Mitteilungen?
Ihre den Vertrag betreffenden Mitteilungen können mündlich oder in Textform erfolgen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
14 Welches Recht gilt und welches Gericht ist zuständig? Welche Sprache findet Anwendung?
Für Ihren Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Klagen aus dem Vertrag gegen uns können Sie an das für Ihren Wohnsitz oder unseren Sitz zuständige Gericht richten. Für Klagen gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnsitzes zuständig. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, ist ausschließlich das für unseren Sitz zuständige Gericht in Deutschland zuständig.
Die Vertragssprache ist deutsch.
15 Wo können Sie sich beschweren bzw. eine außergerichtliche Streitschlichtung beanspruchen?
Wir sind Mitglied im Verein Versicherungs-Ombudsmann e.V. Dies ist eine unabhängige und für Sie, als Verbraucher, kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Bei Schwierigkeiten aus dem Vertrag bzw. aus der Vermittlung oder Anbahnung Ihres Vertrags können Sie sich daher an den Versicherungsombudsmann wenden. Dies können Sie schriftlich, telefonisch oder auch per E-Mail tun.
Die Kontaktdaten lauten:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632,
10006 Berlin. Er ist online zu erreichen über die Website: www.versicherungsombudsmann.de.
Wenn Sie als Verbraucher diesen Vertrag auf elektronischem Weg (z. B. über eine Website oder per E-Mail) geschlossen haben, können Sie sich bei Beschwerden auch online an die Plattform zur Online-Streitbeilegung wenden. Der Link lautet: ec.europa.eu/consumers/odr.
Unabhängig davon, ob Sie sich an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden, steht Ihnen der Weg zu den
ordentlichen Gerichten frei.
Wir unterstehen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de.
Bei Schwierigkeiten aus dem Vertrag bzw. der Vermittlung oder Anbahnung Ihres Vertrags können Sie sich auch dort beschweren.